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1. Richtlinien |
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1.1. |
Die Spiele werden nach der Satzung und den Ordnungen des Deutschen
Handball-Bundes (DHB), den Zusatzbestimmungen des Badischen
Handball-Verbandes (BHV) und den internationalen Handballregeln
ausgetragen. |
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1.2. |
Der Handballkreis nimmt mit allen Mannschaften am Spielbetrieb des HVW
Bezirk 1 Heilbronn-Franken teil, laut Kooperationsvereinbarung vom
22.06.2004.Die D- und E- Jugendmannschaften die nicht in der Bezirksliga
oder –klasse spielen, spielen in einer Regionalstaffel die unter der
Leitung des Handballkreises steht. |
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1.3. |
Für die Mannschaften die am Spielbetrieb des HVW Bezirk
Heilbronn-Franken teilnehmen gelten die Durchführungsbestimmungen des
Bezirkes. |
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1.4. |
Die am Spielbetrieb des Handballkreises teilnehmenden Vereine haben den
Empfang der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen durch die
Unterschrift des Abteilungsleiters zu bestätigen.
Diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung der Austragungsform
und der Austragungsbedingungen in allen Punkten. Die Bestätigung ist bis
zum 11.09.11 an die spielleitende Stelle zurückzusenden. Beginn der
Spielrunde HK ist der 17.09.11. |
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1.5. |
Während der Hallenrunde ergehen alle Unterlagen (Spielplan,
Spielverlegungen usw.) per E-Mail an die betroffenen Vereine. Diese
haben das E-Mail mit einem Rückmail zu bestätigen und zu erklären, dass
alle Unterlagen geöffnet und gelesen werden konnten. |
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1.6. |
Jeder Verein hat der spielleitenden Stelle für die Dauer der Hallenrunde
eine verbindliche E-Mail Adresse mitzuteilen. |
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2. Spieldurchführung |
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2.1. |
Die Hallenordnungen müssen eingehalten werden. BHV SpO § 8
(Harzverbot-Kosten 200,00 € beim ersten Verstoß, dann Verdoppelung) |
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2.2. |
Bei den Spielen der E-Jugend werden die Tore auf eine Höhe von 1,60
Metern verkleinert. |
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2.3. |
Alle Spieler müssen eine einheitliche Spielkleidung tragen. Bei
Trikotgleichheit wechselt immer der Gastverein. |
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2.4. |
Meldegelder
Frauen-, Männer bis
BHV
150,00 €
AH
Mannschaften
35,00 €
Jugendmannschaften
35,00 €
Pokal pro
Runde
35,00 € |
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2.5. |
Spielzeiten
Laut Handballregeln
Stichtag für die Jugend ist jeweils der 01. Januar jeden Jahres (SpO DHB
§§ 37 und 38) Minis sind Kinder unter 8 Jahren. |
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2.6.
2.6.1. |
E – Jugend spielen eine Hin- und Rückrunde, nach der
Wettkampfstruktur des HK.
D – Jugend spielen eine Hin- und Rückrunde, nach der
Wettkampfstruktur des HK.
Am Rundenende wird bei E- und D-Jugend ein Pokalspieltag durchgeführt,
die Teilnahme ist für alle Pflicht und jeder Verein muss mit einer
Mannschaft antreten.
Für die Organisation und Durchführung ist der Heimverein verantwortlich.
Bei der D- Jugend wird am Anfang der Hallenrunde ein Sichtung-
Turnier durchgeführt.
Jeder Verein muss mit einer Mannschaft antreten. |
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2.7. |
Spielen in der Hallenrunde 2 Mannschaften derselben Altersklasse aus
einem Verein in derselben Staffel so gilt die mit 1 gekennzeichnete
Mannschaft nach § 55 DHB Spielordnung als höherklassig. |
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2.8.
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Spieler von D – Jugendmannschaften benötigen einen gültigen Spielerpass.
Spieler von E- Jugendmannschaften müssen auf einer Spielerliste vermerkt
werden, die an den Vorsitzenden des Handballkreises zur Genehmigung
vorzulegen ist. Die Spielerliste muss folgende Daten beinhalten.
1. Antragstellender Verein.
2. Namen
des Spielers
3. Geburtsdatum.
4. Adresse.
Die Spielerliste kann jeder Zeit erweitert werden. Ein Spieler kann nur
für einen Verein auf einer Spielerliste eingetragen werden und ist erst
dann spielberechtigt wenn die Spieleriste beim Handballkreis eingegangen
und genehmigt worden ist. |
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3. Über die Platzierung in der Hallenrunde entscheiden die
folgenden Kriterien |
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3.1. |
Bei dem vom Handballkreis geleiteten Spielbetrieb entscheidet das
Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren über die Platzierung bei
Punktgleichheit,
entgegen des § 43 (1) DHB - SpO.
Ist die Tordifferenz gleich, wird die Reihenfolge nach folgenden
Kriterien ermittelt.
Bei zwei Mannschaften:
Direkter Vergleich der Spielergebnisse beider Vereine gegeneinander
a) nach Punkten
b) Tordifferenz
c) Anzahl der auswärts erzielten Treffer
Ist gemäß Ziffer 2.10. noch immer keine Platzierung möglich, entscheidet
das Los.
Ist eine Losentscheidung notwendig, wird dies öffentlich unter Beisein
der betroffenen Vereine durchgeführt.
Bei mehr als zwei Mannschaften:
Direkter Vergleich der Spielergebnisse der betroffenen Vereine
gegeneinander
a) nach Punkten
b) Tordifferenz
c) Anzahl der auswärts erzielten Tore
Ist gemäß Ziffer 2.10. noch immer keine Platzierung möglich, entscheidet
das Los.
Ist eine Losentscheidung notwendig, wird dies öffentlich unter Beisein
der betroffenen Vereine durchgeführt. |
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4. |
Pokal
Der Kreispokal Männer und Frauen wird im KO System ausgespielt.
Alle Vereine / Spielgemeinschaften des Handballkreises sind verpflichtet
mit mindestens einer Damen- und einer Männermannschaft, die am
Spielbetrieb des Handballkreises im Bezirk Heilbronn-Franken teilnimmt,
am Kreispokal teilzunehmen. Darüber hinaus ist jeder Verein mit seinen
höherklassig spielenden Mannschaften (ab Landesliga BHV aufwärts)
verpflichtet, ab der zweiten Runde am Kreispokal teilzunehmen. Der
Kreispokalsieger vertritt dann den Handballkreis im BHV Pokal. |
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4.1. |
Bei den Spielen des Kreispokals hat die erstgezogene Mannschaft
Heimrecht. Spielt eine Mannschaft gegen eine höherklassig Spielende
Mannschaft (ab Landesliga BHV aufwärts),
so hat die niedrigere Spielklasse Heimrecht.
Hiervon ausgenommen ist das Endspiel. |
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4.2. |
Der HK übernimmt für die Mannschaften aus den Kreisligen in der ersten
und zweiten Runde (unterhalb der BHV Liegen) und bei allen Frauenspielen
außer dem Finale die SR Kosten.
Die Vereine treten in Vorlage und rechnen am Ende der Hallenrunde mit
dem HK ab. |
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4.3. |
Sollte Eintrittsgeld erhoben werden so sind die Einnahmen je zur Hälfte
zu teilen.
Die SR Kosten die nicht mit dem HK Abgerechnet werden können, werden von
den Einnahmen abgezogen. |
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4.4. |
Die Pokalspiele finden am den Wochenende die im Spielplan aufgeführte
statt.
Die Wochenenden ist für den Kreispokal freizuhalten. |
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5. Spielverlegungen / Spielabsagen |
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5.1. |
Bei Anträgen auf Spielverlegung ist das allen Vereinen zugesandte
Formblatt des Handballkreises zu verwenden. (siehe auch § 46 DHB- SpO) |
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5.2. |
Spiele können nur mit dem Einverständnis des Spielpartners verlegt
werden. Spielverlegungen müssen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin
beim Spielwart Bernhard Spitznagel schriftlich beantragt werden. |
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5.3. |
Die Verlegungen werden mit einer Spielverlegungsgebühr vom 75,00 € bei
den Senioren und 35,00 € bei den Jugendmannschaften, sowie mit der
Verwaltungspauschale von 15,00 € belegt.
Spielverlegungen bei Landschulaufenthalten, anderweitiger Belegung der
Sporthallen (Nachweispflicht des Eigentümers der Halle) und nach § 82
Abs. 7 SpO DHB sind kostenfrei.
Anfallende und nachgewiesene Kosten bei kurzfristig verlegten Spielen
muss der Antragsteller bezahlen. |
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6. Rechtswesen |
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6.1. |
Bei Rechtsfällen ist das Kreissportgericht in 1. Instanz zuständig.
Vorsitzende des Kreissportgerichts:
Frau
Ortrud Paul
Sonnenplatz 1
97943 Tauberbischofsheim
Tel.: Privat. 09341/3316 |
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7. SR, Zeitnehmer und Sekretär
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7.1. |
Die Aufstellung der Mannschaft hat auf dem Spielberichtsbogen des BHV zu
erfolgen.
Das Formular stellt der Heimverein. 15 Minuten vor Spielbeginn sind den
Schiedsrichtern unaufgefordert in der SR-Kabine das vollständig
ausgefüllte Spielprotokoll und die Spielausweise beider Mannschaften zu
übergeben.
Der Heimverein stellt zwei der Regel entsprechende Bälle. |
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7.2. |
Spielberichtsausfertigungen
Männer
Pokal
5-fach Frauen Pokal
5-fach
D-Jugend
5-fach
E- Jugend
5-fach
Pokal und Sichtungsturnier pro
Spiel
1-fach |
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7.3. |
Der Heimverein hat den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär zu
stellen. Hier sollten nur die vom BHV/Kreis geschulten Kameraden
eingesetzt werden. Wird wegen eines Regelverstoßes, eines nicht
geschulten Z/S, die Neuansetzung eines Spieles angeordnet, hat die
entstehenden Kosten der Verein zu tragen, der den fehlbaren Z/S
eingesetzt hat. |
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7.4. |
Die Schiedsrichterenteilung obliegt dem Kreisschiedsrichterwart.
Er kann die Schiedsrichtereinteilung delegieren.
Bei den E- und D- Jugendspielen stellt der Heimverein einen
Schiedsrichter.
Die Pokalspiele werden von eingeteilten neutralen
Schiedsrichtergespannen geleitet. Spiele Frauen Pokal, können von einzel
SR geleitet werden. Entscheidungsspiele werden von neutralen
Schiedsrichten geleitet. Den Schiedsrichtern ist eine separate,
abschließbare und mit einer Schreibgelegenheit ausgerüstete Kabine
zuzuweisen. |
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7.5. |
Die Spielprotokolle sind noch am Spieltag an den zuständigen
Staffelleiter (Original) zu senden. |
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7.6. |
Die Spielleiterentschädigungen sind in der Gebührenordnung des BHV
festgelegt.
Die Kosten der Schiedsrichter sind nach dem Meisterschaftsspiel vom
Heinverein in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen.
Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Tritt eine Gastmannschaft
nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten
einzuhalten. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit. |
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7.7. |
Die im Spielberichtsbogen eingetragenen Offiziellen unterliegen den
Bestimmungen der Spiel- und Rechtsordnung des DHB bzw. BHV.
Bei Verstößen haften die Vereine für ihre Mitglieder und für die
eingesetzten Mitarbeiter, auch wenn diese kein Vereinsmitglied sind.
Der im Spielberichtsbogen eingetragene Mannschaftsverantwortliche gilt
als Ansprechpartner für die Schiedsrichter und den Zeitnehmer und
Sekretär. |
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7.8. |
Eine in der Halle montierte Zeitmessanlage ist zu benutzen, wenn
dieselbe vom Zeitnehmertisch aus bedient und von den Auswechselbänken
aus eingesehen werden kann.
Wünschenswert ist eine vorwärtslaufende Zeitmessanlage.
Ist keine solche Anlage vorhanden, hat der Heimverein eine Tischstoppuhr
(mind. 21 cm Durchmesser) oder einen "Handball-Timer" zur Verfügung zu
stellen. |
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7.9. |
Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in unmittelbarer
Nähe sitzen. Seine Durchsagen haben sich auf das Notwendigste zu
beschränken.
Unsportliche Äußerungen oder unsportliches Verhalten haben zu
unterbleiben.
Bei Zuwiderhandlungen werden Geldbußen in Höhe ab 25,00 € verhängt (§
14RO-DHB). |
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8. Ordnungs- und Sanitätsdienst |
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8.1. |
Der Heimverein ist verpflichtet, einen für den Sanitätsdienst
verantwortlichen zu stellen. |
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8.2. |
Der Heimverein ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst zu
stellen. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen gem. §14,Abs. 1 Ziff. 8
RO-DHB verhängt werden. |
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8.3. |
Die Hausordnung der Sporthallen ist von den beteiligten Vereinen
genauestens zu beachten.
Bei Verstößen können Geldbußen in Höhe ab 50 € gem. § 4 Ziff.13 der
Zusatzbestimmungen der BHV zur RO-DHB verhängt werden. |
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9. Fehlende Spielausweise |
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9.1. |
Fehlende Spielausweise ziehen eine Geldbuße gem. § 14 Abs. 1 Ziffer 11
RO -DHB nach sich. Bei fehlenden Spielausweisen ist nach § 81 Abs. 3
DHB-Spo zu verfahren. D. h. der spielleitenden Stelle sind
auf
Anforderung
innerhalb 4 Tage eine Kopie des Spielausweises zuzusenden. Kommt ein
Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird gegen diese eine Geldbuße
gem. § 14 Abs. 1 Ziffer 12a RO-DHB verhängt. |
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10. Durchführung der Meisterschaftsspiele Pokalspielen |
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10.1. |
Spielleitende Stelle
Bernhard Spitznagel, Tannenweg 12, 97947 Grünsfeld-Hausen
Tel. pr. 09346 / 928565
E-Mail :
Bernhard.Spitznagel@t-online.de |
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10.2. |
Staffeleinteilung und Staffelleiter
Siehe
Adressen |
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10.3. |
Anschriften der Kreismitarbeiter und Vereine
Siehe
Adressen |
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10.4. |
Ergebnismeldung
Die Ergebnismeldung ist am Spieltag per E-Mail an:
Bernhard.Spitznagel@t-online.de
zu senden.
Die Ergebnismeldung ist Pflicht.
Im Falle der Nichtmeldung wird je fehlendem Spielergebnis eine Geldbuße
gem. § 14 Abs. 1 Ziffer 10 RO-DHB in Höhe von 20,00 € verhängt. |
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11. Schlussbestimmungen |
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11.1. |
Der Kreisvorstand kann bei Notwendigkeit, Änderungen und Ergänzungen
dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen vornehmen. |
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Grünsfeld-Hausen, im August 2011
Bernhard Spitznagel
Vorsitzender Handballkreis
Tauberbischofsheim-Buchen |
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Badischer Handball Verband
Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten - Geldbußen |
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Für folgende Ordnungswidrigkeiten werden durch die Spielleitende
Stelle oder
die Rechtsinstanz Geldbußen verhängt: |
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1. |
schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft Senioren, Frauen,
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150,00 € |
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Jugend (Spieltage werden als 1 Spiel angesehen) |
75,00 € |
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2. |
schuldhaft verspätetes Antreten zu einem Spiel |
50,00 € |
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3. |
Vernachlässigung des Ordnungsdienstes, mangelnder Schutz
des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs, der Spieler,
Offiziellen
und Zuschauer |
30,00 €
bis
150,00 € |
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4. |
Verschulden eines Spielabbruchs durch einen Verein |
150,00 € |
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5. |
Spiele ohne Genehmigung oder gegen Mannschaften von Vereinen, die
keinem Landesverband angehören; Spiele von gesperrten Mannschaften
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50,00 €
bis
150,00 € |
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6. |
unvorschriftsmäßiger Platzaufbau |
25,00 € |
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7. |
Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichts- oder Abrechnungsformularen
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30,00 € |
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8. |
Fehlen einer ausreichenden Zahl von Ordnern |
100,00 € |
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9.1. |
verspätetes Absenden von Spielberichten oder Abrechnungsformularen
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30,00 € |
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9.2. |
bei Wiederholung je plus |
10,00 € |
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10. |
Nichtmeldung geforderter Spielergebnisse |
30,00 € |
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10.1 |
Bei Wiederholung je plus |
15,00 € |
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11. |
Fehlen von Spielausweisen beim Spiel je Ausweis (Staffelung)
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15,00 € |
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11.1. |
bei Wiederholung |
20,00 € |
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11.2. |
nicht fristgerechte |
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a) Vorlage des fehlenden Spielausweises |
15,00 € |
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b) Herausgabe des Spielausweises |
20,00 € |
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Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs |
40,00 € |
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12. |
Zurückziehen gemeldeter Mannschaften, Ausscheiden von Mannschaften
während der Meisterschaftssaison |
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a) bis 01.09.des Jahres |
1xMeldegeld |
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b) ab 01.09. des Jahres |
2xMeldegeld |
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13. |
Fehlen von Nummern oder Führen von gleichen Nummern auf der
Spielkleidung |
10,00 € |
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Bei Jugendmannschaften kann von der Verhängung einer Geldbuße
abgesehen werden |
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14. |
schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen oder
Lehrgängen |
30,00 € |
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15. |
mangelhaftes oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsformulars
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15,00 € |
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16. |
Nichtbeachtung der Bestimmungen über die Durchführung
internationaler Spiele |
50,00 € |
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17. |
fehlende Begleitung einer Jugendmannschaft durch einen Betreuer
|
50,00 € |
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18. |
Verwaltungspauschale |
15,00 € |
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19. |
Nicht Antworten auf Post, Mails usw. |
30,00 € |
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20. |
schuldhaftes Ausbleiben bei Pflichtversammlungen und Lehrgängen |
30,00 € |
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21. |
Gebühren bei nicht Bankeinzug sowie Mahngebühren pro Mahnung |
5,00 € |
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Bei Vernachlässigung des Ordnungsdienstes oder bei mangelndem Schutz
des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs, der Spieler,
Offiziellen und Zuschauer kann neben der Geldbuße auf Spielaufsicht
bzw. Hallen- oder Platzsperre erkannt werden. |
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Soweit durch Ordnungswidrigkeiten Auslagen entstanden sind, können
sie zusammen mit den Geldbußen geltend gemacht werden. |