Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen der Hallenrunde Spielsaison 2011/2012
Handballkreis
Tauberbischofsheim/Buchen

1.          Richtlinien

1.1.

Die Spiele werden nach der Satzung und den Ordnungen des Deutschen Handball-Bundes (DHB), den Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes (BHV) und den internationalen Handballregeln ausgetragen.

1.2.

Der Handballkreis nimmt mit allen Mannschaften am Spielbetrieb des HVW Bezirk 1 Heilbronn-Franken teil, laut Kooperationsvereinbarung vom 22.06.2004.Die D- und E- Jugendmannschaften die nicht in der Bezirksliga oder –klasse spielen, spielen in einer Regionalstaffel die unter der Leitung des Handballkreises steht.

1.3.

Für die Mannschaften die am Spielbetrieb des HVW Bezirk Heilbronn-Franken teilnehmen gelten die Durchführungsbestimmungen des Bezirkes.

1.4.

Die am Spielbetrieb des Handballkreises teilnehmenden Vereine haben den Empfang der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen durch die Unterschrift des Abteilungsleiters zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung der Austragungsform und der Austragungsbedingungen in allen Punkten. Die Bestätigung ist bis zum 11.09.11 an die spielleitende Stelle zurückzusenden. Beginn der Spielrunde HK ist der 17.09.11.

1.5.

Während der Hallenrunde ergehen alle Unterlagen (Spielplan, Spielverlegungen usw.) per E-Mail an die betroffenen Vereine. Diese haben das E-Mail mit einem Rückmail zu bestätigen und zu erklären, dass alle Unterlagen geöffnet und gelesen werden konnten.

1.6.

Jeder Verein hat der spielleitenden Stelle für die Dauer der Hallenrunde eine verbindliche E-Mail Adresse mitzuteilen.

2.          Spieldurchführung

2.1.

Die Hallenordnungen müssen eingehalten werden. BHV SpO § 8 (Harzverbot-Kosten 200,00 € beim ersten Verstoß, dann Verdoppelung)

2.2.

Bei den Spielen der E-Jugend werden die Tore auf eine Höhe von 1,60 Metern verkleinert.

2.3.

Alle Spieler müssen eine einheitliche Spielkleidung tragen. Bei Trikotgleichheit wechselt immer der Gastverein.

2.4.

Meldegelder

 

Frauen-, Männer bis BHV                                                                                                 150,00 €

AH Mannschaften                                                                                                              35,00 €
Jugendmannschaften                                                                                                         35,00 €
Pokal pro Runde                                                                                                                35,00 €

2.5.

Spielzeiten

Laut Handballregeln
Stichtag für die Jugend ist jeweils der 01. Januar jeden Jahres (SpO DHB §§  37 und 38) Minis sind Kinder unter 8 Jahren.

2.6.

 

 

 

 

 

2.6.1.

E – Jugend spielen eine Hin- und Rückrunde, nach der Wettkampfstruktur des HK.

D – Jugend spielen eine Hin- und Rückrunde, nach der Wettkampfstruktur des HK.

Am Rundenende wird bei E- und D-Jugend ein Pokalspieltag durchgeführt, die Teilnahme ist für alle Pflicht und jeder Verein muss mit einer Mannschaft antreten.

Für die Organisation und Durchführung ist der Heimverein verantwortlich.

 Bei der D- Jugend wird am Anfang der Hallenrunde ein Sichtung- Turnier durchgeführt.

Jeder Verein muss mit einer Mannschaft antreten.

2.7.

Spielen in der Hallenrunde 2 Mannschaften derselben Altersklasse aus einem Verein in derselben Staffel so gilt die mit 1 gekennzeichnete Mannschaft nach § 55 DHB Spielordnung als höherklassig.

2.8.

 

 

 

 

Spieler von D – Jugendmannschaften benötigen einen gültigen Spielerpass.

Spieler von E- Jugendmannschaften müssen auf einer Spielerliste vermerkt werden, die an den Vorsitzenden des Handballkreises zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Spielerliste muss folgende Daten beinhalten.

 

1. Antragstellender Verein.

2. Namen des Spielers

3. Geburtsdatum.

4. Adresse.

 

Die Spielerliste kann jeder Zeit erweitert werden. Ein Spieler kann nur für einen Verein auf einer Spielerliste eingetragen werden und ist erst dann spielberechtigt wenn die Spieleriste beim Handballkreis eingegangen und genehmigt worden ist.

3.          Über die Platzierung in der Hallenrunde entscheiden die folgenden Kriterien

3.1.

Bei dem vom Handballkreis geleiteten Spielbetrieb entscheidet das Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren über die Platzierung bei Punktgleichheit,

entgegen des § 43 (1) DHB - SpO.

Ist die Tordifferenz gleich, wird die Reihenfolge nach folgenden Kriterien ermittelt.

Bei zwei Mannschaften:

Direkter Vergleich der Spielergebnisse beider Vereine gegeneinander

a) nach Punkten
b) Tordifferenz
c) Anzahl der auswärts erzielten Treffer
Ist gemäß Ziffer 2.10. noch immer keine Platzierung möglich, entscheidet das Los.
Ist eine Losentscheidung notwendig, wird dies öffentlich unter Beisein der betroffenen Vereine durchgeführt.

 

Bei mehr als zwei Mannschaften:

Direkter Vergleich der Spielergebnisse der betroffenen Vereine gegeneinander

a) nach Punkten
b) Tordifferenz
c) Anzahl der auswärts erzielten Tore
Ist gemäß Ziffer 2.10. noch immer keine Platzierung möglich, entscheidet das Los.
Ist eine Losentscheidung notwendig, wird dies öffentlich unter Beisein der betroffenen Vereine durchgeführt.

4.

Pokal

 

Der Kreispokal Männer und Frauen wird im KO System ausgespielt.

Alle Vereine / Spielgemeinschaften des Handballkreises sind verpflichtet mit mindestens einer Damen- und einer Männermannschaft, die am Spielbetrieb des Handballkreises im Bezirk Heilbronn-Franken teilnimmt, am Kreispokal teilzunehmen. Darüber hinaus ist jeder Verein mit seinen höherklassig spielenden Mannschaften (ab Landesliga BHV aufwärts) verpflichtet, ab der zweiten Runde am Kreispokal teilzunehmen. Der Kreispokalsieger vertritt dann den Handballkreis im BHV Pokal.

4.1.

Bei den Spielen des Kreispokals hat die erstgezogene Mannschaft Heimrecht. Spielt eine Mannschaft gegen eine höherklassig Spielende Mannschaft (ab Landesliga BHV aufwärts),

so hat die niedrigere Spielklasse Heimrecht.

Hiervon ausgenommen ist das Endspiel.

4.2.

Der HK übernimmt für die Mannschaften aus den Kreisligen in der ersten und zweiten Runde (unterhalb der BHV Liegen) und bei allen Frauenspielen außer dem Finale die SR Kosten.

Die Vereine treten in Vorlage und rechnen am Ende der Hallenrunde  mit dem HK ab.

4.3.

Sollte Eintrittsgeld erhoben werden so sind die Einnahmen je zur Hälfte zu teilen.

Die SR Kosten die nicht mit dem HK Abgerechnet werden können, werden von den Einnahmen abgezogen.

4.4.

Die Pokalspiele finden am den Wochenende die im Spielplan aufgeführte statt.

Die Wochenenden ist für den Kreispokal freizuhalten.

5.          Spielverlegungen / Spielabsagen

5.1.

Bei Anträgen auf Spielverlegung ist das allen Vereinen zugesandte Formblatt des Handballkreises zu verwenden. (siehe auch § 46 DHB- SpO)

5.2.

Spiele können nur mit dem Einverständnis des Spielpartners verlegt werden. Spielverlegungen müssen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beim Spielwart Bernhard Spitznagel schriftlich beantragt werden.

5.3.

Die Verlegungen werden mit einer Spielverlegungsgebühr vom 75,00 € bei den Senioren und 35,00 € bei den Jugendmannschaften, sowie mit der Verwaltungspauschale von 15,00 € belegt.

Spielverlegungen bei Landschulaufenthalten, anderweitiger Belegung der Sporthallen (Nachweispflicht des Eigentümers der Halle) und nach § 82 Abs. 7 SpO DHB sind kostenfrei.

Anfallende und nachgewiesene Kosten bei kurzfristig verlegten Spielen muss der Antragsteller bezahlen.

6.          Rechtswesen

6.1.

Bei Rechtsfällen ist das Kreissportgericht in 1. Instanz zuständig.

Vorsitzende des Kreissportgerichts:

 

Frau
Ortrud Paul
Sonnenplatz 1
97943 Tauberbischofsheim
Tel.: Privat. 09341/3316

7.          SR, Zeitnehmer und Sekretär

7.1.

Die Aufstellung der Mannschaft hat auf dem Spielberichtsbogen des BHV zu erfolgen.

Das Formular stellt der Heimverein. 15 Minuten vor Spielbeginn sind den Schiedsrichtern unaufgefordert in der SR-Kabine das vollständig ausgefüllte Spielprotokoll und die Spielausweise beider Mannschaften zu übergeben.

Der Heimverein stellt zwei der Regel entsprechende Bälle.

7.2.

Spielberichtsausfertigungen

Männer Pokal                                                                                                                5-fach       Frauen Pokal                                                                                                                 5-fach      D-Jugend                                                                                                                       5-fach
E- Jugend                                                                                                                      5-fach

Pokal und Sichtungsturnier pro Spiel                                                                               1-fach

7.3.

Der Heimverein hat den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär zu stellen. Hier sollten nur die vom BHV/Kreis geschulten Kameraden eingesetzt werden. Wird wegen eines Regelverstoßes, eines nicht geschulten Z/S, die Neuansetzung eines Spieles angeordnet, hat die entstehenden Kosten der Verein zu tragen, der den fehlbaren Z/S eingesetzt hat.

7.4.

Die Schiedsrichterenteilung obliegt dem Kreisschiedsrichterwart.

Er kann die Schiedsrichtereinteilung delegieren.

Bei den E- und D- Jugendspielen stellt der Heimverein einen Schiedsrichter.

Die Pokalspiele werden von eingeteilten neutralen Schiedsrichtergespannen geleitet. Spiele Frauen Pokal, können von einzel SR geleitet werden. Entscheidungsspiele werden von neutralen Schiedsrichten geleitet. Den Schiedsrichtern ist eine separate, abschließbare und mit einer Schreibgelegenheit ausgerüstete Kabine zuzuweisen.

7.5.

Die Spielprotokolle sind noch am Spieltag an den zuständigen Staffelleiter (Original) zu senden.

7.6.

Die Spielleiterentschädigungen sind in der Gebührenordnung des BHV festgelegt.

Die Kosten der Schiedsrichter sind nach dem Meisterschaftsspiel vom Heinverein in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen.

Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Tritt eine Gastmannschaft nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit.

7.7.

Die im Spielberichtsbogen eingetragenen Offiziellen unterliegen den Bestimmungen der Spiel- und Rechtsordnung des DHB bzw. BHV.

Bei Verstößen haften die Vereine für ihre Mitglieder und für die eingesetzten Mitarbeiter, auch wenn diese kein Vereinsmitglied sind.

Der im Spielberichtsbogen eingetragene Mannschaftsverantwortliche gilt als Ansprechpartner für die Schiedsrichter und den Zeitnehmer und Sekretär.

7.8.

Eine in der Halle montierte Zeitmessanlage ist zu benutzen, wenn dieselbe vom Zeitnehmertisch aus bedient und von den Auswechselbänken aus eingesehen werden kann.

Wünschenswert ist eine vorwärtslaufende Zeitmessanlage.

Ist keine solche Anlage vorhanden, hat der Heimverein eine Tischstoppuhr (mind. 21 cm Durchmesser) oder einen "Handball-Timer" zur Verfügung zu stellen.

7.9.

Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in unmittelbarer Nähe sitzen. Seine Durchsagen haben sich auf das Notwendigste zu beschränken.

Unsportliche Äußerungen oder unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben.

Bei Zuwiderhandlungen werden Geldbußen in Höhe ab 25,00 € verhängt (§ 14RO-DHB).

8.          Ordnungs- und Sanitätsdienst

8.1.

Der Heimverein ist verpflichtet, einen für den Sanitätsdienst verantwortlichen zu stellen.

8.2.

Der Heimverein ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen gem. §14,Abs. 1 Ziff. 8 RO-DHB verhängt werden.

8.3.

Die Hausordnung der Sporthallen ist von den beteiligten Vereinen genauestens zu beachten.

Bei Verstößen können Geldbußen in Höhe ab 50 € gem. § 4 Ziff.13 der Zusatzbestimmungen der BHV zur RO-DHB verhängt werden.

9.          Fehlende Spielausweise

9.1.

Fehlende Spielausweise ziehen eine Geldbuße gem. § 14 Abs. 1 Ziffer 11 RO -DHB nach sich. Bei fehlenden Spielausweisen ist nach § 81 Abs. 3 DHB-Spo zu verfahren. D. h. der spielleitenden Stelle sind auf Anforderung innerhalb 4 Tage eine Kopie des Spielausweises zuzusenden. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird gegen diese eine Geldbuße gem. § 14 Abs. 1 Ziffer 12a RO-DHB verhängt.

10.        Durchführung der Meisterschaftsspiele Pokalspielen

10.1.

Spielleitende Stelle

Bernhard Spitznagel, Tannenweg 12, 97947 Grünsfeld-Hausen

Tel. pr. 09346 / 928565

E-Mail : Bernhard.Spitznagel@t-online.de

10.2.

Staffeleinteilung und Staffelleiter

Siehe Adressen

10.3.

Anschriften der Kreismitarbeiter und Vereine

Siehe Adressen

10.4.

Ergebnismeldung

Die Ergebnismeldung ist am Spieltag per E-Mail an:

Bernhard.Spitznagel@t-online.de

zu senden.

Die Ergebnismeldung ist Pflicht.

Im Falle der Nichtmeldung wird je fehlendem Spielergebnis eine Geldbuße gem. § 14 Abs. 1 Ziffer 10 RO-DHB in Höhe von 20,00 € verhängt.

11.        Schlussbestimmungen

11.1.

Der Kreisvorstand kann bei Notwendigkeit, Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen vornehmen.

 

Grünsfeld-Hausen, im August 2011

 

Bernhard Spitznagel
Vorsitzender Handballkreis
Tauberbischofsheim-Buchen

Badischer Handball Verband
Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten - Geldbußen

 

 

 

Für folgende Ordnungswidrigkeiten werden durch die Spielleitende Stelle oder
die Rechtsinstanz Geldbußen verhängt:

1.

schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft Senioren, Frauen,

  150,00 €

 

Jugend (Spieltage werden als 1 Spiel angesehen)

    75,00 €

2.

schuldhaft verspätetes Antreten zu einem Spiel

    50,00 €

3.

Vernachlässigung des Ordnungsdienstes, mangelnder Schutz
des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs, der Spieler, Offiziellen
und Zuschauer

    30,00 €

    bis

   150,00 €

4.

Verschulden eines Spielabbruchs durch einen Verein

   150,00 €

5.

Spiele ohne Genehmigung oder gegen Mannschaften von Vereinen, die keinem Landesverband angehören; Spiele von gesperrten Mannschaften

   50,00 €

    bis

   150,00 €

6.

unvorschriftsmäßiger Platzaufbau

    25,00 €

7.

Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichts- oder Abrechnungsformularen

    30,00 €

8.

Fehlen einer ausreichenden Zahl von Ordnern

   100,00 €

9.1.

verspätetes Absenden von Spielberichten oder Abrechnungsformularen

    30,00 €

9.2.

bei Wiederholung je plus

    10,00 €

10.

Nichtmeldung geforderter Spielergebnisse

    30,00 €

10.1

Bei Wiederholung je plus

    15,00 €

11.

Fehlen von Spielausweisen beim Spiel je Ausweis (Staffelung)

    15,00 €

11.1.

bei Wiederholung

    20,00 €

11.2.

nicht fristgerechte

 

 

a) Vorlage des fehlenden Spielausweises

    15,00 €

 

b) Herausgabe des Spielausweises

    20,00 €

 

Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs 

    40,00 €

12.

Zurückziehen gemeldeter Mannschaften, Ausscheiden von Mannschaften
während der Meisterschaftssaison

 

 

a) bis 01.09.des Jahres

1xMeldegeld

 

b) ab 01.09. des Jahres

2xMeldegeld

13.

Fehlen von Nummern oder Führen von gleichen Nummern auf der Spielkleidung

    10,00 €

 

Bei Jugendmannschaften kann von der Verhängung einer Geldbuße abgesehen werden

 

14.

schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen oder Lehrgängen

    30,00 €

15.

mangelhaftes oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsformulars

    15,00 €

16.

Nichtbeachtung der Bestimmungen über die Durchführung internationaler Spiele

    50,00 €

17.

fehlende Begleitung einer Jugendmannschaft durch einen Betreuer

     50,00 €

18.

Verwaltungspauschale

    15,00 €

19.

Nicht Antworten auf Post, Mails usw.

     30,00 €

20.

schuldhaftes Ausbleiben bei Pflichtversammlungen und  Lehrgängen

     30,00 €

21.

Gebühren bei nicht Bankeinzug sowie Mahngebühren pro Mahnung

      5,00 €

 

Bei Vernachlässigung des Ordnungsdienstes oder bei mangelndem Schutz des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs, der Spieler, Offiziellen und Zuschauer kann neben der Geldbuße auf Spielaufsicht bzw. Hallen- oder Platzsperre erkannt werden.

 

Soweit durch Ordnungswidrigkeiten Auslagen entstanden sind, können sie zusammen mit den Geldbußen geltend gemacht werden.