Kooperationsvereinbarung
zwischen
dem
Handballbezirk 1 Heilbronn-Franken
(Landesverband
Württemberg)
und
dem Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen
(Landesverband Baden)
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§ 1 Zweck |
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Diese Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem württembergischen Handballbezirk Heilbronn-Franken und dem badischen Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen für alle Bereiche, die den bezirks-/kreisübergreifenden Handball-Spielbetrieb betreffen. Die Rechte der jeweiligen Organe der beiden Landesverbände bleiben, soweit sie nicht durch diese Kooperationsvereinbarung gebunden sind, unberührt. Die Vereine bleiben Mitglieder
ihrer Landesverbände und Landessportbünde. |
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Die Vereinbarung ist getragen
vom gegenseitigen Verständnis für die Belange und Wünsche des
Kooperationspartners. Sie berücksichtigt die bisher gewachsenen Strukturen
und ist Ausdruck des gemeinsamen Wunsches, den Handballsport in dieser Region
zu fördern. Die Vereinbarung ist so verbindlich wie nötig, lässt aber bewusst
Spielraum für praxisnahe Regelungen „vor Ort“, deren Umsetzung
den jeweiligen Bezirks-/Kreisorganen vorbehalten bleibt, soweit sie nicht
dieser Vereinbarung oder den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände
widersprechen. |
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§
2 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
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Alle
Vereine des Handballkreises Tauberbischofsheim/Buchen erhalten ein
Gastspielrecht im Handballbezirk Heilbronn-Franken. Dieser ist für einen
gemeinsamen Handball-Spielbetrieb auf Bezirks-/Kreisebene verantwortlich. |
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Die
Vereinbarung tritt ab dem Spieljahr 2004/2005 in Kraft und gilt zunächst bis
zum 30. Juni 2005. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Vereinbarung
automatisch jeweils um 1 Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum 30.
Juni eines Jahres. Im
Spieljahr 2004/2005 beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate. d.h. die Kündigung
muss bis spätestens 31.01.2005 beim Kooperationspartner vorliegen. |
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§
3 Spielklassen und Spielbetrieb |
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Alle spieltechnischen
Einzelheiten richten sich nach den Bestimmungen des HVW, dem auch die Spielleitende
Stelle angehört. Sie sind in Durchführungs- bestimmungen
aufzunehmen, welche den Vereinen vor Beginn der Spielsaison bekannt gegeben
werden müssen. |
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3.1. |
AKTIVE Die
Mannschaften aus dem Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen werden, entsprechend
ihrer Leistungsstärke und Spielfähigkeit, in die Ligen des Handballbezirk
Heilbronn-Franken eingeteilt. Die Absteiger aus der Landesliga Baden und
Landesliga Württemberg werden in die Bezirksliga Heilbronn-Franken
aufgenommen. Wird ein Verein aus dem Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen
am Ende eines Spieljahres Meister oder Vizemeister in der Bezirksliga
Heilbronn-Franken, so steigt er in die Landesliga Baden auf. Unbenommen
bleibt dem Bezirk Heilbronn-Franken das Recht, einen Direktaufsteiger in die HVW-Landesliga und einen weiteren Vertreter für die
Aufstiegsspiele in die HVW-Landesliga zu melden. |
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3.1.1 |
Pokalwettbewerb Aktive Die
Mannschaften aus dem Handballkreis Tauberbischofsheim / Buchen nehmen am
Pokalwettbewerb des Handballbezirks Heilbronn-Franken nicht teil. |
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3.2. |
JUGEND Die
Qualifikation für die Verbandsspielklassen (A-, B- und C-Jugend) in den
beiden Verbänden findet wie bisher getrennt im Handballbezirk
Heilbronn-Franken bzw. Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen statt. Alle weiteren, den
Bezirksspielbetrieb betreffenden Regularien, werden
von den zuständigen Jugendvertretern festgelegt. |
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3.3. |
SCHIEDSRICHTER Die
Einteilung der Schiedsrichter für den gemeinsamen Spielbetrieb erfolgt nach
gegenseitiger Rücksprache der SR-Einteiler des Handballbezirk
Heilbronn-Franken und des Handballkreis
Tauberbischofsheim/Buchen. Die SR-Fortbildung sowie die
Auswertung des SR-Solls wird nach den Maßgaben des
Handballbezirk Heilbronn-Franken durchgeführt. |
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3.4. |
SPIELERPÄSSE Alle
Vereine, welche dem Badischen Handballverband angehören, beantragen
Spielerpässe beim BHV, unabhängig davon, in welchen Ligen sie spielen. |
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§ 4 Finanzen |
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4.1. |
Für
die Teilnahme am gemeinsamen Spielbetrieb werden Meldegelder erhoben. Die
Höhe wird in den Durchführungsbestimmungen festgeschrieben. Im Falle der
Nichteinigung über die Höhe der Meldegelder entscheidet der Handballbezirk
Heilbronn-Franken abschließend. |
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4.2. |
Für die Teilnahme am gemeinsamen
Spielbetrieb werden die Schiedsrichterkosten einheitlich festgelegt.
Im Falle der Nichteinigung entscheidet der Handballbezirk Heilbronn-Franken
abschließend. |
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4.3. |
Für die Inanspruchnahme von
Rechtsinstanzen oder bei Erlass von Bescheiden durch die zuständige
Spielleitende Stelle Recht oder weiterer Verwaltungsinstanzen haben die
Gebührensätze und Verwaltungskostenpauschalen Gültigkeit, wie sie in der
Gebührenordnung des HVW festgelegt sind. |
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4.4. |
Der Handballkreis Tauberbischofsheim /
Buchen entrichtet für den gemeinsamen Spielbetrieb eine Summe X an den
Handballbezirk Heilbronn-Franken zum 01.09. jedes Jahres. Der Bezirk
Heilbronn-Franken teilt zum 01.08. jedes Jahres den Handballkreis
Tauberbischofsheim / Buchen die gemeldeten Mannschaften des Handballkreis mit, welche im Bezirk Heilbronn-Franken am
gemeinsamen Spielbetrieb teilnehmen. X =
Verwaltungsbeitrag des Bezirkes +
Jahresbeitrag des Bezirkes für den Spielbetrieb entsprechend der Anzahl der BHV Vereine des Handballkreis
Tauberbischofsheim / Buchen – Verwaltungskosten Handballkreis TBB/ BCH Die Fahrtkosten und Sitzungsgelder der MA
des Handballkreis TBB / BCH bei Veranstaltungen und Sitzungen im Bezirk
Heilbronn-Franken werden mit dem Bezirk HF direkt abgerechnet. Die Verwaltungskosten des Handballkreis
TBB / BCH werden jedes Jahr neu festgelegt. ( 2004/2005 = 200 € ) |
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4.5. |
Der Badische Handballverband e. V. erhebt
für die Vereine des Handballkreis TBB / BCH die Mitglied im BHV sind die
Verbands-, DHB-, SHV- sowie alle anderen Abgaben. Der Handballverband Württemberg e. V.
erhebt für die Vereine des Handballkreis TBB / BCH die Mitglied im HVW sind
die Verbands-, DHB-, SHV- sowie alle anderen Abgaben. Ein Kostenausgleich der Verbandsabgaben
regeln in gegenseitiger Abstimmung der Handballverband Württemberg e. V. und den
Badische Handballverband e. V. |
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4.6. |
Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls Diese Abgabe wird in
gegenseitiger Abstimmung zwischen den Schiedsrichter-Gremien des Bezirks
Heilbronn-Franken und des Kreises Tauberbischofsheim / Buchen festgelegt und
in den Durchführungsbestimmungen für die Hallenrunde festgeschrieben. |
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§
5 Abschluss und Inkrafttreten der
Vereinbarung |
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Diese
Kooperationsvereinbarung ist nach Zustimmung und Unterschrift durch den BVS
Heilbronn-Franken sowie des Vorsitzenden des Handballkreises
Tauberbischofsheim / Buchen unverzüglich den Präsidien beider
Handballverbände, HVW
und BHV, vorzulegen. Sollte
binnen 4 Wochen nach Absendung der Vereinbarung kein Einspruch eines der
Präsidien eingehen, gilt die Kooperationsvereinbarung als genehmigt. |
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Heilbronn / Tauberbischofsheim, den 22.06.2004 |
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Willi Sommer
Bernhard Spitznagel Bezirksvorsitzender Kreisvorsitzender Bezirk 1 Heilbronn-Franken Kreis Tauberbischofsheim/Buchen
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