Kooperationsvereinbarung

 

zwischen

 

dem Handballbezirk 1 Heilbronn-Franken

(Landesverband Württemberg)

und dem Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen

(Landesverband Baden)

 

§ 1   Zweck

 

Diese Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem württembergischen Handballbezirk Heilbronn-Franken und dem badischen Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen für alle Bereiche, die den             bezirks-/kreisübergreifenden Handball-Spielbetrieb betreffen.

Die Rechte der jeweiligen Organe der beiden Landesverbände bleiben, soweit sie nicht durch diese Kooperationsvereinbarung gebunden sind, unberührt.

Die Vereine bleiben Mitglieder ihrer Landesverbände und Landessportbünde.

 

Die Vereinbarung ist getragen vom gegenseitigen Verständnis für die Belange und Wünsche des Kooperationspartners. Sie berücksichtigt die bisher gewachsenen Strukturen und ist Ausdruck des gemeinsamen Wunsches, den Handballsport in dieser Region zu fördern. Die Vereinbarung ist so verbindlich wie nötig, lässt aber bewusst Spielraum für praxisnahe Regelungen „vor Ort“, deren Umsetzung den jeweiligen Bezirks-/Kreisorganen vorbehalten bleibt, soweit sie nicht dieser Vereinbarung oder den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände widersprechen.

§ 2   Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung

 

Alle Vereine des Handballkreises Tauberbischofsheim/Buchen erhalten ein Gastspielrecht im Handballbezirk Heilbronn-Franken. Dieser ist für einen gemeinsamen Handball-Spielbetrieb auf Bezirks-/Kreisebene verantwortlich.

 

 

 

Die Vereinbarung tritt ab dem Spieljahr 2004/2005 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2005. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Vereinbarung automatisch jeweils um 1 Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum 30. Juni eines Jahres.

Im Spieljahr 2004/2005 beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate. d.h. die Kündigung muss bis spätestens 31.01.2005 beim Kooperationspartner vorliegen.

 

§ 3   Spielklassen und Spielbetrieb

 

Alle spieltechnischen Einzelheiten richten sich nach den Bestimmungen des HVW, dem auch die Spielleitende Stelle angehört. Sie sind in Durchführungs- bestimmungen aufzunehmen, welche den Vereinen vor Beginn der Spielsaison bekannt gegeben werden müssen.

3.1.

AKTIVE

 

Die Mannschaften aus dem Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen werden, entsprechend ihrer Leistungsstärke und Spielfähigkeit, in die Ligen des Handballbezirk Heilbronn-Franken eingeteilt. Die Absteiger aus der Landesliga Baden und Landesliga Württemberg werden in die Bezirksliga Heilbronn-Franken aufgenommen. Wird ein Verein aus dem Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen am Ende eines Spieljahres Meister oder Vizemeister in der Bezirksliga Heilbronn-Franken, so steigt er in die Landesliga Baden auf. Unbenommen bleibt dem Bezirk Heilbronn-Franken das Recht, einen Direktaufsteiger in die HVW-Landesliga und einen weiteren Vertreter für die Aufstiegsspiele in die HVW-Landesliga zu melden.

3.1.1

Pokalwettbewerb Aktive

 

Die Mannschaften aus dem Handballkreis Tauberbischofsheim / Buchen nehmen am Pokalwettbewerb des Handballbezirks Heilbronn-Franken nicht teil.

3.2.

 JUGEND

 

Die Qualifikation für die Verbandsspielklassen (A-, B- und C-Jugend) in den beiden Verbänden findet wie bisher getrennt im Handballbezirk Heilbronn-Franken bzw. Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen statt.

Alle weiteren, den Bezirksspielbetrieb betreffenden Regularien, werden von den zuständigen Jugendvertretern festgelegt.

3.3.

 SCHIEDSRICHTER

 

Die Einteilung der Schiedsrichter für den gemeinsamen Spielbetrieb erfolgt nach gegenseitiger Rücksprache der SR-Einteiler des Handballbezirk Heilbronn-Franken und des Handballkreis Tauberbischofsheim/Buchen.

Die SR-Fortbildung sowie die Auswertung des SR-Solls wird nach den Maßgaben des Handballbezirk Heilbronn-Franken durchgeführt.

3.4.

 SPIELERPÄSSE

 

Alle Vereine, welche dem Badischen Handballverband angehören, beantragen Spielerpässe beim BHV, unabhängig davon, in welchen Ligen sie spielen.

§ 4   Finanzen

4.1.

Für die Teilnahme am gemeinsamen Spielbetrieb werden Meldegelder erhoben. Die Höhe wird in den Durchführungsbestimmungen festgeschrieben. Im Falle der Nichteinigung über die Höhe der Meldegelder entscheidet der Handballbezirk Heilbronn-Franken abschließend.

4.2.

Für die Teilnahme am gemeinsamen Spielbetrieb werden die Schiedsrichterkosten einheitlich festgelegt. Im Falle der Nichteinigung entscheidet der Handballbezirk Heilbronn-Franken abschließend.

4.3.

Für die Inanspruchnahme von Rechtsinstanzen oder bei Erlass von Bescheiden durch die zuständige Spielleitende Stelle Recht oder weiterer Verwaltungsinstanzen haben die Gebührensätze und Verwaltungskostenpauschalen Gültigkeit, wie sie in der Gebührenordnung des HVW festgelegt sind.

4.4.

Der Handballkreis Tauberbischofsheim / Buchen entrichtet für den gemeinsamen Spielbetrieb eine Summe X an den Handballbezirk Heilbronn-Franken zum 01.09. jedes Jahres. Der Bezirk Heilbronn-Franken teilt zum 01.08. jedes Jahres den Handballkreis Tauberbischofsheim / Buchen die gemeldeten Mannschaften des Handballkreis mit, welche im Bezirk Heilbronn-Franken am gemeinsamen Spielbetrieb teilnehmen.

 

X = Verwaltungsbeitrag des Bezirkes + Jahresbeitrag des Bezirkes für den Spielbetrieb entsprechend der  Anzahl der BHV Vereine des Handballkreis Tauberbischofsheim / Buchen – Verwaltungskosten Handballkreis TBB/ BCH

 

Die Fahrtkosten und Sitzungsgelder der MA des Handballkreis TBB / BCH bei Veranstaltungen und Sitzungen im Bezirk Heilbronn-Franken werden mit dem Bezirk HF direkt abgerechnet.

Die Verwaltungskosten des Handballkreis TBB / BCH werden jedes Jahr neu festgelegt.

( 2004/2005 = 200 € )

4.5.

Der Badische Handballverband e. V. erhebt für die Vereine des Handballkreis TBB / BCH die Mitglied im BHV sind die Verbands-, DHB-, SHV- sowie alle anderen Abgaben.

Der Handballverband Württemberg e. V. erhebt für die Vereine des Handballkreis TBB / BCH die Mitglied im HVW sind die Verbands-, DHB-, SHV- sowie alle anderen Abgaben.

Ein Kostenausgleich der Verbandsabgaben regeln in gegenseitiger Abstimmung der

Handballverband Württemberg e. V. und den Badische Handballverband e. V.

4.6.

Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls

Diese Abgabe wird in gegenseitiger Abstimmung zwischen den Schiedsrichter-Gremien des Bezirks Heilbronn-Franken und des Kreises Tauberbischofsheim / Buchen festgelegt und in den Durchführungsbestimmungen für die Hallenrunde festgeschrieben.

§ 5   Abschluss und Inkrafttreten der Vereinbarung

 

Diese Kooperationsvereinbarung ist nach Zustimmung und Unterschrift durch den BVS Heilbronn-Franken sowie des Vorsitzenden des Handballkreises Tauberbischofsheim / Buchen unverzüglich den Präsidien beider Handballverbände,

HVW und BHV, vorzulegen.

Sollte binnen 4 Wochen nach Absendung der Vereinbarung kein Einspruch eines der Präsidien eingehen, gilt die Kooperationsvereinbarung als genehmigt.

 

 

 

Heilbronn / Tauberbischofsheim,  den 22.06.2004 

 

 

 

 

Willi Sommer                                            Bernhard Spitznagel

Bezirksvorsitzender                                  Kreisvorsitzender

Bezirk 1 Heilbronn-Franken                       Kreis Tauberbischofsheim/Buchen